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Tel. 02151 6000 730
wdwinger@gmail.com

Sie werden belogen und betrogen?
Ihnen fehlen gesicherte Informationen und rechtssichere Beweise?
Sie haben einen Hinweis auf dolose Handlungen (Stichwort HinSchG) und benötigen Consulting oder Konzepte, Ermittlungen oder Observationen?

Die Detektei Walter Dwinger Krefeld bietet individuelle Lösungen.

Wir sind im Kern ein Team aus gut ausgebildeten Berufsdetektive und ehemaligen Mitarbeiter von Ermittlungsbehörden. Walter Dwinger ist ehemaliger Polizeibeamter und wechselte nach Ausbildung und 5 Dienstjahren in den Sektor private Ermittlungen. Viele Jahre Berufserfahrung, regelmäßige Fortbildungen, Austausch mit Kollegen weltweit und immer frische Ideen motivieren uns und machen uns besser!
Wir haben über 7.500 Fälle erfolgreich abgeschlossen.

Stolz sind wir auf unser modern ausgestattetes, stets situationsangepasstes und eingespieltes Observationsteam. Wir arbeiten national und international (unterstützt durch geprüfte Verbandskollegen, Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes (BUDEG) und Council of International Investigators (CII).

Wir arbeiten stets im Rahmen der Berufsordnung für Detektive, ergebnisorientiert, professionell und preiswert.

Jetzt beraten lassen. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Krefeld, Düsseldorf - und wo Sie uns brauchen....






Über uns imageÜber uns image

RECHERCHE

Inhouse bieten wir Datenbank- Register- und (OSINT) Internetrecherchen und telefonische Befragungen an. NEU! Wir arbeiten mit KI open AI Tools (Generative pre-trained transformers (GPT)). Die gewonnenen Erkenntnisse und Informationen dienen oftmals auch als Grundlage für weitere Detektivdienste.

ERMITTLUNG

Ermittlung bezeichnet das Untersuchen / Aufklären von Sachverhalten. Dies kann offen oder unter Verwendung einer Legende erfolgen. Private Ermittler haben, anders als bei Behörden und Versicherungen, in aller Regel keine Belehrungspflicht. Oftmals ein entscheidender Vorteil für unsere Mandanten.

OBSERVATION

Die Observation wird oft auch Überwachung oder Beschattung genannt. Sie erfolgt in aller Regel verdeckt durch ein Team und bleibt von der Zielperson unbemerkt. Es geht um die Informationsgewinnung, Dokumentation von dolosen, vertragswidrigen oder sonst relevanten Verhalten, Treffen, Übergaben.

Impressum

Impressum

Verantwortlicher für Inhalt gemäß § 10 Absatz 3 MDSTV und für Datenschutz: Walter Dwinger Roonstr. 97, 47799 Krefeld, Tel. 02151 6000730 Wiesenstr. 21, 40549 Düsseldorf, Tel. 0211 5065 3063 E-Mail: wdwinger@gmail.com Finanzamt Düsseldorf-Altstadt, Steuernummer 103/5045/2043 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE308971613

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Datenschutz

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Bei Beweisnot geben wir Ihnen Gewissheit ! www.Privatdetektiv-krefeld.de Ihr Auftrag ist bei uns in den besten Händen Mitgliedschaften BUDEG e.V. und CII Unsere Detektei ist erfolgreich seit 1988. Seriös, diskret, zuverlässig, preiswert. Privat Detektive Wirtschaftsdetektei

Grundsätzliche und klare Antwort: Ja, Detektive dürfen in Deutschland legal arbeiten. Allerdings müssen sie sich an geltendes Recht (z.B. StGB, BGB, DSGVO) halten und haben keine Sonderrechte.

Viele Auftraggeber haben Vorstellungen über die Detektivarbeit aus Filmen und Fernsehen. Es wird nach Drehplan geortet, Daten gestohlen, abgehört und gehackt. All das ist "Hollywood" aber in Deutschland verboten!
Wir erklären Ihnen gerne den realistischen Rahmen der Möglichkeiten.
Diese Fragen lässt sich nicht pauschal beantworten.

Allerdings kann man je nach Aufgabe zwischen 80 und 120 € pro Stunde rechnen, abhängig von personellen Qualifikationen, regelmäßige Fortbildungen, Zertifikationen, Netzwerk (Verbände) und technischer Ausstattung. Aber auch Einsatzdauer, Einsatzart, Lösungsweg und andere Faktoren haben Einfluss auf die Kalkulation. Professionalität kostet. Sie sollten nach den Aus- und Fortbildungen fragen, damit Sie einen Berufsdetektiven und nicht einen Hobbydetektiven beauftragen. Sicher ist sicher.

Eine gute Detektei wird zuerst nach der Aufgabe fragen und über erfolgversprechende Lösungswege sprechen und dann erst über Preise.

Ein amerikanischer Kollege hat mal gesagt:
"If You think it's expensive hiring a good Detective try hiring a bad one".

Auf Deutsch: "Wenn Sie glauben es sei (zu) teuer einen guten Detektiven zu beauftragen, versuchen Sie doch schlechten anzuheuern".

Sie würden ja auch keinen miserablen Anwalt nehmen nur weil er günstig ist. Oder?

Trotzdem soll die Frage nach den Kosten etwas konkretisiert werden:

Gehen Sie von einem Stundensatz zwischen 80 und 120 € aus. Fragen Sie nach Teampreisen und Tagessätzen.
Fragen Sie ob die Detektei Ihnen ein schriftliches verbindliches All-inclusive Angebot machen kann. 
Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), Gesetzestext HinSchG (Links zum BMJ)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll ein Bestandteil der Unternehmenssicherheit darstellen. Es dient dazu, Personen, die auf potenzielle Missstände hinweisen, wirksamer zu schützen.
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zu internen Ermittlungen.
Wir unterstützen die Unternehmen dabei.

Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen bis Ende 2023 ein Meldesystem etablieren. Hinweise sollen dann intern oder extern über verschiedene Kanäle eingereicht werden, bestätigt und bearbeitet werden.

Achtung: Die firmeneigene IT darf i.d.R. keinen (oder eng begrenzten) Zugriff auf die Hinweise und Hinweisgeberdaten haben. Die Berücksichtigung des Betriebsrats, von Betriebsvereinbarungen und des Datenschutzes ist hierbei wichtig.

Wenn möglich soll der Eingang der Meldung innerhalb einer Woche dem Hinweisgeber bestätigt werden.
Die Unternehmen haben in der Regel drei (bis zu 6) Monate Zeit, um mit Ermittlungen zu beginnen oder zu beauftragen und durchzuführen. Der Hinweisgeber soll spätestens nach 3 Monaten wieder eine Rückmeldung erhalten.
Die Aufbewahrungspflicht für die Meldungen und Maßnahmen beträgt drei Jahre.
Zur Unterstützung können auch externer Sachverstand, wie Fachanwälte, Ombudspersonen oder private Ermittler (Detektei) hinzugezogen werden. Bei schwerwiegenden Straftaten kann eine Informationspflicht gegenüber Behörden bestehen.

Die Beauftragung privater Ermittlungsunternehmen bringt einige bedeutende Vorteile gegenüber staatlichen Institutionen mit sich. Dazu zählen die Hoheit über das Verfahren und die Maßnahmen, spezialisierte Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, hohe Flexibilität und Diskretion. Insbesondere bei Verdachtsmomenten wie "Krankfeiern" oder "Arbeitszeitbetrug" kann die Kompetenz von Detekteien effektiv genutzt werden, da staatliche Stellen mit diesen Themen wenig Berührung (und keinen hoheitlichen Auftrag) haben.

Wir beraten Sie gerne, bevor Sie kostenintensive Hinweisgebersysteme implementieren. Nutzen Sie einfache, kostengünstige und effiziente Lösungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Unsere Kernkompetenz liegt in der praxisorientierten Beratung (Problem > Analyse > Lösung). Es gilt die Informationen des Hinweisgebers zu entkräften oder zu erhärten.
Der Gesetzgeber hat die Unternehmen per Gesetz und strafbewehrt dazu verpflichtet. Wir entwickeln zusammen mit der Geschäftsleitung lageangepasst eine Strategie der Wahrheitsfindung und Beweiserhebung unter der Prämisse der Wahrung der Unternehmenswünsche und Ziele.
Firmen sind keine Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft und kennen auch die Tücken von Arbeitsgerichtsprozessen.
Unsere Auftraggeber bestimmen "wohin die Reise" gehen soll.

Ein Hinweis auf ein seriöses und kompetentes Detektiv-Institut kann die Zugehörigkeit in Berufsverbänden sein.
Fragen Sie nach Ausbildungen, Werdegang, Qualifikationen.
Wer nichts kann und nichts weiß, wird Dumpingpreise anbieten und nicht seine Fachkenntnis in den Vordergrund stellen.

Qualifikationen, Strukturen, gute Einsatzmittel und ausgebildete, eingespielte Teams kosten sicher mehr, bringen aber auch die besseren Ergebnisse.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl bei der Wahl einer Detektei!

Wird Ihnen aufmerksam zugehört? Werden Ihre Fragen beantwortet?
Sitzt die Detektei überhaupt in ihrer Region und hat Ortskenntnisse?
Oftmals hilft auch ein Blick ins Impressum.

Die Wege sind oftmals auf den Webseiten ersichtlich.

Ein Telefonat gibt Ihnen einen Eindruck von Seriosität, Qualifikation, Verfügbarkeit und Motivation der Detektei.

Wählen Sie eine Email oder ein Kontaktformular, so haben Sie auch einen ersten Eindruck durch die Antworten. Und oftmals recht schnell eine verbindliche Preisauskunft.

Viele Detektive sind überwiegend im Außeneinsatz und beantworten lieber (zeitversetzt) eine Email. Andere haben einen Telefonservice beauftragt und Sie werden dann zurückgerufen.

Es ist Ihr gutes Recht zu mehreren Detekteien vor Vertragsabschluss Kontakt aufzunehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und sammeln Sie Lösungsvorschläge und Ideen.

Bedenken Sie dass nirgends ein Team herumsitzt und auf den Kunden wartet, der sie wie die Feuerwehr loslaufen lässt. Jeder Einsatz muss gut vorbereitet sein, damit er erfolgreich endet. Auch die Vorbereitung benötigt Zeit aber sie minimiert Fehler und Missverständnisse. Letztlich muss der Erfolg immer Vorrang haben.

Wo ist unser Außendienst?
Ein Außendienstmitarbeiter (AD) steht im Verdacht, dass er seit Monaten nicht mehr die Kunden im vorgegebenen Maße betreue. Kommentare von Kunden und die schlechte Performance erhärten den Verdacht auf Arbeitszeitbetrug.
Die Kilometer auf dem Dienstwagen und die Tankquittungen seien jedoch in Zusammenhang mit seinen Arbeitsberichten schlüssig und der Mitarbeiter sei meist auch telefonisch zu erreichen.
Unsere Detektive nehmen den Auftrag an. Wir recherchieren, ermitteln und observieren dann den verdächtigen Mitarbeiter.
Es wird erkannt, dass der angestellte AD die Kundenadressen zwar anfährt, jedoch dort gar nicht anhält. Er fährt direkt weiter. Seine Kilometer auf dem Dienstfahrzeug sind somit zwar plausibel, jedoch ist er bereits nach rund 3 Stunden mit seiner Tagestour fertig. Der AD hat jedoch nicht einen einzigen Kunden gesehen.
Nachdem der Mann seine Fahrt beendet hat, arbeitet er dann in dem Computerladen seines Bruders. Zum regulären Feierabend erscheint er allerdings wieder bei seinem regulären Arbeitgeber und jammert über seinen stressigen Tag, nervende Kunden und das hohe Verkehrsaufkommen.
Er reicht falsche Gesprächsberichte bei seinem Arbeitgeber ein.
Es wird der Außendienstmitarbeiter an 4 weiteren zufällig gewählten Tagen observiert.
Am letzten Einsatztag wird sogar festgestellt, dass nicht der Außendienstler, sondern ein Freund mit dem Firmenwagen an den Kundenadressen vorbeifährt und dann den Wagen für Privatfahrten nutzt. Der AD arbeitet währenddessen erkennbar im Computerladen.
Dank der detaillierten Berichte und Dokumentationen unserer Detektive wird ein Mitarbeitergespräch geführt. Der AD-Mitarbeiter räumt sein Fehlverhalten ein. Er unterschreibt ohne Diskussion und Streit einen Aufhebungsvertrag.

Ehebruch, mit Gottes Segen?
Ein Kunde berichtet, dass seine Ehefrau, die ein hohes Kirchenamt ausübe und sehr gläubig sei, im Verdacht stehe ein außereheliches Verhältnis zu haben. Bereits in der Vergangenheit habe sie ihn betrogen, erklärt der verzweifelte Mann. Nun gebe es wieder klar erkennbare Anzeichen für Ehebruch.
Die Frau wird observiert. Es wird festgestellt, dass sie an einer Bushaltestelle hält und eine unbekannte männliche Person zu ihr ins Auto steigt. Die Frau fährt dann zu einem Hotel mit Tiefgarage. Nachdem die Personen aus dem Fahrzeug gestiegen sind, werden intensive Küsse ausgetauscht. An der Rezeption kann der Name des Mannes gehört werden, als das Pärchen eincheckt.
Der Auftraggeber kennt den Namen und den Mann, welcher ebenfalls ein kirchlicher Würdenträger ist. Der Einsatz kann nun auf Wunsch des Kunden bereits nach 4 Stunden Observation erfolgreich beendet werden.

Vorbildlicher Mitarbeiter oder doch ein Dieb?
Ein ehemaliger Praktikant trifft auf einem Weinfest seinen früheren Geschäftsführer und lässt sich von ihm zu einer ordentlichen Weinprobe einladen. Nach ein paar Gläschen berichtet der Ex-Praktikant, dass er beobachtet habe, dass der Lagerleiter oftmals morgens als Erster und abends als Letzter in der Firma sei. Damit prahle der Lagerleiter auch, bestätigt der Geschäftsführer und lobt spontan den Lagerleiter als Vorbild. Er ergänzt, dass dieser schon viele Jahre im Betrieb sei und besonderes Vertrauen genieße.
Der Praktikant gibt nun den Hinweis, dass der Lagerleiter auf dem Computer wiederholt Zahlen im Warenwirtschaftssystem verändert habe und er wisse, dass der Lagerleiter manchmal sein Auto in die Halle fahre, wenn niemand mehr da sei.
Da er selber manchmal einen Freund in einer benachbarten Firma besuche, habe er diese Beobachtungen aus dessen Büro machen können. Konkret gefragt, antwortet der ehemalige Praktikant, dass er jedoch nie habe sehen können, dass etwas vom Lagerleiter gestohlen wurde. Er habe sich nur gewundert.
Der Geschäftsführer schaut sich bei nächster Gelegenheit die Protokolle der Alarmanlage, das Warenwirtschaftsystem, die Logfiles und die Inventurlisten an und erkennt, dass der Lagerleiter tatsächlich immer wieder den Bestand von Werkzeugen und Verbrauchsmaterial ändert. Aber eigentlich noch alles in einem unauffälligen Rahmen, denn es gehe schon mal was kaputt, verloren oder werde von Gelegenheitsdieben gestohlen. Die Firma sei ja über die Jahre recht groß geworden, da sei immer mal mit Schwund zu rechnen. Zudem habe er in der Vergangenheit immer wieder eine nachlässige Wareneingangskontrolle gegeben. Hierzu habe der Lagerleiter oftmals Praktikanten eingesetzt, die dann aber auch bald wieder den Betrieb verlassen hatten. Der Geschäftsführer hegte weiterhin keinen Argwohn gegenüber seinen langjährigen Mitarbeiter, dem Lagerleiter.
Aber er konnte sich nicht erklären, warum der Betriebsleiter mit seinem Privatfahrzeug fast täglich in die Halle fahre. Die Auswertung einer Kamera auf dem Gelände bestätigt diese Fahrten jedoch. Mal kam der Mitarbeiter 30 Minuten zu früh, mal blieb er als einziger über den Feierabend hinaus im Betrieb.
Der Geschäftsführer wollte seinen Verdacht erhärten oder ausräumen. Er beauftragt unsere Detektei. Schon am ersten Abend stellen wir fest, dass der Lagerleiter nach offiziellem Feierabend sein Auto vom Mitarbeiter-Parkplatz in die Halle fährt. Danach steuert er seinen Wagen nicht nach Hause, sondern zu einem Garagenhof. Hier öffnet er eine Garage, fährt ganz dicht an die Garage heran und lädt etwas aus. Aufgrund der Gegebenheiten und Lichtverhältnisse kann nicht erkannt werden, was der Mann genau macht. Danach fährt der Mann nach Hause und holt auch nichts mehr aus seinem Fahrzeug.
Am nächsten Abend wiederholt sich die Fahrt in die Firmenhalle und zu der Garage. Wieder ist es nicht möglich zu erkennen, was der Lagerleiter in die Garage schafft.
Unsere Privatermittler schauen sich die Klingelschilder des nahegelegenen Hochhauses an und erkannte auf einer Klingel den selben Familiennamen, den auch der Lagerleiter trägt.
Weitere Ermittlungen ergeben, dass hier der verwitwete Vater des Lagerleiters zusammen mit einer Frau wohnt.
Von einem geeigneten Punkt aus, wird nun die Garage observiert. Ein älterer Mann sucht mehrfach täglich die Garage auf. Er erscheint mit einer augenscheinlich leeren Tasche.
Wenn er in Richtung Haus zurück geht, dann hat er jedesmal erkennbar Gegenstände mit Gewicht in derselben Tasche.
Einmal fährt ein fremdes Fahrzeug vor das Haus und der älteren Mann und der andere Mann sprechen kurz miteinander. Aus der Tasche werden ein Akkuschrauber und mehrere Schachteln mit Schrauben übergeben. Der älteren Mann nimmt Geldscheine in Empfang. Die Privatdetektive folgen nun dem Wagen des Käufers, der zu einem Baumarkt fährt und einige Sachen kauft. Als er zu seinem Fahrzeug zurückkehrt und seinen Kofferraum öffnet, wird er in ein Gespräch verwickelt und auf den Akkuschrauber einer teuren Marke angesprochen. Der Mann berichtete von einer Online-Verkaufsplattform, wo er den Akkuschrauber gefunden habe. Er ist so freundlich und zeigt die noch nicht gelöschte Anzeige auf seinem Smartphone. Der Account der Verkaufsplattform lautete auf den Namen einer Frau. Es sind fast 80 Sachen eingestellt, Babysachen, Schuhe, DVDs aber auch neuwertige Werkzeuge und Materialien.
Bald darauf stellt sich heraus, dass diese Frau die Freundin des älteren Mannes ist.
Die Garage wird weiter beobachtet und die Detektive können nun auch erkennen, dass eine größere Anzahl an Werkzeugen und Materialien, augenscheinlich alles unbenutzt, in der Garage lagert.
Der Auftraggeber wünscht, dass die Detektive ihn zur Polizei begleiten, wo er Strafanzeige erstattet. Infolge werden die bekannte und eine weitere Garage und zwei Wohnungen durchsucht. Da die Daten der Verkaufsplattform ebenfalls mit richterlichem Beschluss gesichert werden können, wird ein Schaden von mindestens 28.000 € innerhalb der letzten 12 Monate festgestellt.
Der fristlos gekündigte Lagerleiter war schnell geständig. Er hat dann seinen teuren Wohnwagen verkauft, um einen Teil des angerichteten Verlustes auszugleichen. Daraufhin war der Richter im Strafverfahren milde.

Das unverkäufliche Auto
Der Range Rover parkt neben einer Bäckerei, wo der Fahrer ausgiebig frühstückt. Plötzlich halten Autos auf der Straße, und bald ertönen Sirenen. Schwarzer Rauch steigt auf. Es riecht nach verbranntem Gummi. Alle Leute verlassen die Bäckerei um zu sehen was auf der Straße passiert.
Der Fahrer des Range Rover verlässt als Letzter die Bäckerei.
Sein britischer Geländewagen stand in Flammen. Der Fahrer fluchte und rief „Das ist mein Auto“! Aber es fühlte sich unecht an, denn er war überraschend ruhig und starrte auf das, was ohnehin unvermeidlich war. Feuerwehrleute kamen und forderten das Publikum auf, einen Sicherheitsabstand einzuhalten, einige Sekunden später löschten sie das Feuer.
Die Staatsmacht kommt in Form von zwei Polizeiautos. Der Besitzer gibt seine Personalien aus und sagt, dass er beim Bäcker ist. Er ließ das Beifahrerfenster leicht angelehnt, sofort lag ein technischer Fehler in der Elektrik vor, der normalerweise keine Selbstzündung erklären würde. Nachdem das Wrack gelöscht ist, wird das Wrack abgeschleppt und zu einer Mülldeponie gebracht.
Am nächsten Tag wurde das Auto von einem Gutachter gründlich inspiziert. Er stellte fest, dass auf der Beifahrerseite, wo die Fenster geöffnet waren, mehr Brandschaden auftrat. Er kam zu dem Schluss, dass das Feuer hier am längsten anhielt, was als Hinweis auf seinen Ursprung gewertet werden könnte. Der Rest des Stuhls zeigt eine gewisse Verrücktheit. Der Stuhl hat ein Loch in der Mitte der Sitzfläche, die Rückenlehne ist fast vollständig verbrannt und nur das Drahtgestell ist sichtbar, nicht der Stoff. Der Schaden betraf fast ausschließlich den Innenraum des Fahrzeugs. Spätestens nach einer Wasserflutung durch die Feuerwehr wurde das Auto jedoch zu einem Haufen Schrott. Im Motorraum oder unter dem Armaturenbrett findet sich weder eine Spur des Fehlers noch dessen Ursprung.
Der Bericht ließ den Verdacht aufkommen, dass der Eigentümer das Feuer vorsätzlich verursacht haben könnte. Er hat der Versicherungsgesellschaft, die uns mit der Untersuchung beauftragt hat, den richtigen Rat gegeben.
Wir stellten fest, dass das Auto dem Vater des Besitzers gehörte, der erfolglos versuchte, das Auto zu einem fairen Preis zu verkaufen. Gerüchte, dass der Wagen etwas im Getriebe hat, können nicht aufgeklärt werden.
Erstaunlich erscheint die Tatsache, dass sich zum Zeitpunkt des Brandes weder Papiere noch persönliche Gegenstände im Fahrzeug befunden haben. Der Tank war fast leer.
Während unsere Ermittler Trümmer des Deponiebrandes untersuchten, tauchte ein Deponiearbeiter auf und erklärte, dass der Eigentümer in der Nacht zuvor auch hier gewesen sei. Er wird überrascht sein, wenn er im Inneren nach etwas sucht. Als er mit dem Mann sprach, wurde er wütend und erklärte, dass er nur sehen wollte, was mit seinem Auto passiert sei. Daraufhin fragte der Mann, ob das Auto hier verschrottet sei, was der Schrottplatzmitarbeiter bestätigte. Aber der Besitzer des Autos schien seltsam besorgt um den Mann, der den Müll rausbrachte und wollte ihn nicht mehr allein im Auto lassen. Und dann macht er auf das nahende Ende des Tages aufmerksam. Dann verließ der Mann das Zimmer. Der Mann tauchte am Morgen nicht auf.
Ein Schrottplatzarbeiter und Ermittler untersuchten das Wrack erneut und fanden zu ihren Füßen ein offenes sturmsicheres Feuerzeug. Es wurden genaue Bilder des Gegenstands und des Fundortes gemacht. Es wurde eine kurze, aber genaue Beschreibung des Befundes gemacht. Das Feuerzeug wurde dann im Büro des Schrotthändlers zurückgelassen, während die Ermittler auf einem Stuhl in der Nähe saßen. Etwa eine Stunde später tauchte der Besitzer des Autos wieder auf und wurde von einem Schrottplatzarbeiter festgenommen. „Hallo, schön Sie wiederzusehen. Wir haben etwas im Auto gefunden. Kommen Sie mit ins Büro." Der Besitzer des Autos folgte ihm bereitwillig und ohne jeden Zweifel.
War es das? fragte Schrotthändler und zeigte dem Mann ein Feuerzeug. Der Mann schien etwas überrascht und antwortete ohne nachzudenken, dass es ein Geschenk seiner Verlobten sei, das er vermisst habe.
Die Ermittler konnten den Dialog genau verfolgen und haben sich zu erkennen gegeben. Nähere Erklärungen wollte der überrascht und schuldig aussehende Mann nicht geben.
Im Strafverfahren wurde er freigesprochen. Allerdings verlor er eine Zivilklage gegen die Versicherungsgesellschaft. Er erhielt kein Geld und das Auto war wertlos und die Gerichtskosten hoch.

Der Fahrer mit dem Sonnenbrand
Kurz und knapp. Der Fahrer eines Büro-Kaffeedienstes verhielt sich auffällig und wies zum Feierabend wiederholt Spuren intensiver Sonneneinstrahlung auf. Die Kilometer seines Firmenwagens passten nicht wirklich zu seinen stets verspätet eingereichten Berichten. Es fiel auf, dass er im Sommer bei schönem Wetter nur vormittags tankte.
Wir wurden mit einer Observation beauftragt.
Der Fahrer belud abends oder sehr früh morgens seinen Lieferwagen derart, dass man schon optisch meinte, dass der Wagen überladen sein könnte. Die Ladetätigkeiten machte er eigenständig. Dann fuhr er morgens los und direkt zu Kunden. Allerdings nicht zu den Kunden, die sein Arbeitgeber vermutet hatte, sondern Kunden in anderen Orten. Aber er fuhr zu Kunden, dort lud er jeweils sehr viel Kaffee und Zubehör aus.
Bald war sein Wagen fast leer. Doch der Fahrer kehrte dann nicht zur Firma zurück, sondern fuhr nach Hause. Hier lud er weitere Pakete mit Kaffee aus, die er erkennbar in einen Kellerraum brachte.
Danach fuhr er zu einem Badesee, seinem eigentlichen Tagesziel. Er sonnte sich ausgiebig, schwamm und schaute den Mädchen hinterher.
Kurz vor Feierabend packte er seine Sachen, brachte sie nach Hause und meldete sich in der Firma ab.
Neben dem Arbeitszeitbetrug wurde ihm auch die Unterschlagung von Kaffee vorgeworfen. Den eingelagerten Kaffee erklärte der Fahrer, damit, dass er einen Puffer brauchte. Sein Trick war einfach. Er hatte den Kunden die doppelten Mengen geliefert, so dass er nur halb so häufig zu den Kunden fahren musste. Dadurch hatte er mehr Freizeit. Den Kunden hatte er die Geräte so gut erklärt, dass diese auch Servicearbeiten und Störungsbeseitigungen selbständig (mit seiner telefonischen Unterstützung) vornehmen konnten. So hatte er die Möglichkeit für Work-Life-Balance geschaffen. Seine Formel: weniger Kundenbesuche, mehr Zeit am Badesee.
Er unterschrieb den Aufhebungsvertrag und hatte nun noch mehr Freizeit.


Eisglätte an der Förde

Diesmal führte mich ein dubioser Fall in die wunderschöne Stadt Flensburg. Aus dem Freundeskreis, weiß ich, dass viele auf dem Weg nach Dänemark dort die letzten Besorgungen erledigen. Einige Bedauernswerte schicken einen gedachten Gruß an ihren Führerschein, da in der Stadt an der Ostsee auch das KBA ihren Sitz hat. Aber es sei jedem ans Herz gelegt, dem schmucken Ort mit besonderem Flair und äußerst angenehmen Menschen, etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken und zu besuchen.
Und sei es nur virtuell unter www.flensburg.de. Genug der Werbung. Zurück zur Arbeit.
Es soll sich folgendes zu getragen haben:
Der preisgekrönte Kunstmaler und Skulpturenbauer Manfred D. ging an einem Februarmorgen aus von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstelle. Er hatte einen besonderen Auftrag von einer Baufirma angenommen. Manfred sollte in einem zu renovierenden Hotel Deckenstuck modellieren und den Eingangsbereich farblich gestalten. Den Weg von seiner Wohnung zu dem Hotel konnte er zu Fuß zurück legen. An diesem Morgen gegen kurz nach 06.00 Uhr ging er besonders langsam und vorsichtig , da die Bürgersteige teilweise überfroren waren. Nach dem Manfred D. ca. 200 Meter von seiner Wohnung entfernt ging, näherte sich ihm der noch recht junge Rechtsanwalt Klaus-Peter K. von hinten. Peter K. war an diesem Morgen gut gelaunt und nutzte in fast jugendlichem Übermut den stark abschüssigen Gehweg mit seinen Eisflächen um mit Anlauf auf dem Eis zu schlittern. Er war auf dem Weg in die Kanzlei und wollte dann einen Zug nach Hamburg nehmen, da ihm Autofahren an diesem Tag zu riskant erschien. Wegen des zeitlichen Mehraufwands der Zugfahrt, war er an diesem Morgen besonders früh aus den Federn gekrochen. Der Winter kann auch Spaß machen, hat er sich vielleicht gedacht, als er über die spiegelglatten Gehwege rutschte. Doch war der Spaß zu Ende, als er sich dem Künstler näherte, strauchelte und Manfred D. zu Boden riss. Der Künstler erlitt starke Prellung an der gesamten rechten Körperhälfte, besonders im Bereich Becken und Oberschenkel verspürte er heftige Schmerzen. Zusätzlich war besonders ärgerlich, dass Manfred D. einen ca. 350,- € teuren Whisky Black Bowmore 1964 Final Edition, welchem er mit sich trug, samt Holzkästchen zu Bruch ging. Klaus-Peter K. half dem verletzten Mann auf die Füße und gab ihm eine Visitenkarte. Manfred D. schleppte sich dann wieder nach Hause und ließ sich aufgrund starker Schmerzen drei Stunden später, nach telefonischer Rücksprache mit seinem Hausarzt, vom Rettungswagen ins Krankenhaus bringen. Nun sollte die Haftpflichtversicherung von Klaus-Peter K. für die Heilbehandlung, den Verdienstausfall, für die Kleiderreinigung und für vergossenen Black Bowmore aufkommen. Doch dem Versicherungssachbearbeiter schmeckte die Akte und besonders die Stelle mit dem Whisky überhaupt nicht. Und seine feine Nase nahm einen Hauch von Betrug wahr, als er an dem mitgeschickten Korken der Whiskyflasche roch. Die Höhe der Schadenssumme rechtfertigte den Einsatz eines Privatermittlers. Also fuhr ich weit in den Norden Deutschlands. Zu meinem Erstaunen wiesen die Straßen Flensburg Steigungen und Gefälle auf, welche eher in einem Mittelgebirge zu vermutet waren. Ein eingeholter meteorologischer Report bestätigte die extreme Eisglätte an dem Unfalltag. Die Verletzungen, welche auch fotografisch, festgehalten wurden, korrespondierten mit der Darstellung des Unfalls, wobei die Intensität des Sturzes doch erheblich hatte sein müssen. Deshalb keimte zuerst der Verdacht, dass der –mutmaßlich schlecht versicherte- Künstler vielleicht auf der Baustelle vom Gerüst gefallen sein könnte. Eine Befragung auf der Baustelle brachte keine Hinweise auf einen Sturz. Die Hotelsanierung war inzwischen fast abgeschlossen und der erneuerte Altbau machte einen prächtigen Eindruck. Handwerker erzählten, dass Manfred D. seine Arbeit zu Jahresbeginn aufgenommen hatte, dann sei er jedoch seit Februar nicht mehr gekommen und der Bauleiter hätte nur noch über den Künstler geschimpft. Einige Zeit später konnte mit dem Bauleiter persönlich gesprochen werden und er gab an, dass Manfred D. im Februar 2 Wochen, ohne sich zu melden, die Arbeit hatte ruhen lassen. Die Arbeiten seien jedoch zeitlich knapp kalkuliert und es hätten Konventionalstrafen gedroht. Irgendwann sei Manfred D. wieder auf der Baustelle erschienen, jedoch nur um zu erklären, dass er weiterhin nicht arbeiten könne und vorerst den Vertrag nicht erfüllen werde. Der Bauleiter schimpfte und führte dann weiter aus, dass er erhebliche Schwierigkeiten hatte, Stuckateure zu bekommen. Sogar die Polen hätten 50,- € die Stunde verlangt, seien jedoch ein halbes Jahr noch ausgebucht gewesen. Letztlich habe er zwei Schweden für teures Geld bekommen und schon überlegt, Manfred D. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags zu verklagen. Der Bauleiter und die anderen Handwerker waren derart glaubwürdig, dass es keine Hinweise auf einen Unfall auf der Baustelle gab, bei dem Manfred D. zu Schaden gekommen sei könnte.
Es wurde die Wohnung des Künstlers aufgesucht, welcher trotz späten Vormittags frisch erwacht, lediglich mit einer Unterhose bekleidet, die Tür öffnete. In wenigen Augenblicken war er angezogen. Seine Wohnung war gleichermaßen unordentlich wie interessant. Einige Wände waren modelliert und leuchteten in verschiedenen Farben, eine Wand war komplett von Fotos bedeckt, es gab eigenartige selbstgefertigte Möbel zu bestaunen. Ein frei fliegender Kakadu, der schon einige „Knabberschäden“ hinter lassen hatte, rundete das Erscheinungsbild der Wohnung ab. Manfred D. schilderte nochmals den Ablauf des Unfalls. Nähere Fragen zu dem Rechtsanwalt konnte er nicht machen, da er diesen nach eigenen Angaben überhaupt nicht kenne und auch später nur noch einmal kurz mit ihm telefoniert habe. Dann gingen wir zur Sturzstelle, welche auf einer wirklich abschüssigen Straße lag. Manfred D. zeigte sich leicht unsicher und erklärte, dass er irgendwo zwischen Hausnummer 36 und 40 zu Fall gekommen sei. Es fiel mir eine in der Nähe gelegene Bushaltestelle auf, welche über einige Treppen zu erreichen gewesen wäre. Auf Nachfragen dementierte der Anspruchsteller, dass er mit dem Bus habe fahren wollen.
Ein Blick auf die Wegstreckentafel zeigte jedoch, dass der Bus auch in der Nähe der Baustelle hält. Misstrauen beschlich mich und der Verdacht, dass der nicht unfallversicherte D. alleine auf der Treppe auf dem Weg zum Bus gestürzt war.
Der Künstler gab mir dann noch eine wenig glaubhafte Erklärung, warum er die teure Edelspirituose mit sich führte. Ich verabschiedete mich erst mal von dem Künstler und erklärte, dass ich mich heute noch mal bei mir melden würde. Dann fuhr ich zur Wohnanschrift des Anwalts. Es fiel auf, dass der Anwalt an dem Unfallmorgen einen Umweg hätte gehen müssen, um auf dem Weg von der Wohnung zur Kanzlei überhaupt an der Unglücksstelle vorbei zu kommen. Hier passte etwas nicht. Ich fuhr zur Kanzlei und war erstaunt festzustellen, dass im Erdgeschoss ein kleines Geschäft hauptsächlich Wein&Whisky anbot. In der Kanzlei war die Dame am Empfang in einem andauernden Telefonat beschäftigt, so dass ich mir die künstlerisch gestalteten Wände näher betrachten konnte. Zu meiner Enttäuschung gab es eine Signatur, mit Angabe einer Internetadresse und Handynummer. Manfred D. war jedoch nicht der Erschaffer dieser Kunst. Die Empfangsdame hatte nun ihr Gespräch beendet und erklärte, dass ihr Chef Herr K. bei Gericht sei. Dann wurde die Dame auf die ungewöhnliche Wandgestaltung angesprochen und sie erzählte stolz von dem Künstler und der Erstellung des Kunstwerks. Ich erklärte ihr, dass ich kürzlich auch einen Künstler kennen gelernt hätte, welche ähnliche Werke erstellen würde und nannte den Namen Manfred D.. Die nichts ahnende Frau erwiderte, dass sie den Manfred auch sehr gut kenne, dass sei ebenfalls ein langjähriger Freund ihres kunstbegeisterten Chefs. Sieh an! Dank des Namensschildes wusste ich genau, mit wem ich gesprochen hatte und redete nun mit ernsterer Stimme mit der Frau weiter, als ich ihr meine Funktion offen erklärte. Sie schluckte mehrfach und griff zum Telefonhörer. Das war mir recht, denn jetzt musste diese heiße Suppe umgerührt werden. Ihr Chef war kurz angebunden und gab ihr Anweisung mir einen Termin für den frühen Abend zu geben. Nun war die Bekanntschaft von Versicherungsnehmer und Anspruchsteller ganz klar und die gesamte Geschichte bröckelte. Ich fuhr wieder zur Wohnung des Künstlers. Da er in der Haustür stand, nahm ich an, dass er mich bereits erwartete. Er eröffnete das Gespräch damit, dass er wohl eine Frage falsch verstanden und falsch beantwortet habe. Natürlich kenne er den Rechtsanwalt, wenn auch nur flüchtig und beteuerte, dass der Rest der Geschichte jedoch stimmen würde. Da eine anschließende erneute Befragung keine neuen Antworten lieferte, erkundigte ich mich, ob der Mann eine Rechtsschutzversicherung besitze. Dem war nicht so. Ihm wurde dargelegt, dass er nun kostenintensiv die Versicherung verklagen müsse, da die Geschichte unglaubwürdig sei. Allerdings seien Versicherungen stets finanzstarke Gegner mit Top-Anwälten. Des Weiteren könnte im Fortgang ein Richter oder Staatsanwalt auf die Idee kommen, dass hier ein Versicherungsbetrug vorliege und schon kein Versuch mehr, da er bereits einen Vorschuss von meinem Auftraggeber erhalten habe. Besonders für den Rechtsanwalt Klaus-Peter K. könnte ein Verfahren äußert unangenehm werden und auch der Verlust der Zulassung sei zu nicht auszuschließen. Manfred D. war sichtlich mit den Nerven runter, war blass und seine Hände zitterten. In den nächsten Monaten stotterte Manfred D. in Ratenzahlung den bereits erhaltenen Vorschuss und die Ermittlungskosten an die Versicherung zurück. Vielleicht wäre er mit seiner Betrugsabsicht durchgekommen, wenn er den guten Whisky weggelassen hätte. Wie der Künstler an den Korken gelangte, kann jeder selbst spekulieren. Eine Theorie dazu hätte ich aber auch….

Die Diskretion und der Schutz unserer Kunden sowie das Erreichen des Auftragsziels sind unsere obersten Prioritäten. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, keine Kundenbewertungen zu veröffentlichen.
Eine Bewertung durch einen namentlich genannten Kunden könnte potenziell nachteilige Auswirkungen auf zukünftige Aufträge dieser Kunden haben. Wenn Firma XYZ oder Herr ZYX als Auftraggeber im Internet in Verbindung mit einer Detektei zu finden sind, könnten Rückschlüsse gezogen werden, die die Interessen und Ziele unserer Kunden beeinträchtigen können.
Wir verstehen dass anonyme oder namensverkürzte Bewertungen den Eindruck von Fake- oder gekauften Bewertungen erwecken können. Viele Unternehmen nutzen diese Praxis.
Wir verzichten auch darauf.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Bewertungen von den Zielpersonen selbst oder von Wettbewerbern verfasst werden. In solchen Fällen könnten die Bewertungen möglicherweise verzerrt oder sogar bösartig sein. Es ist schwierig, solche falschen oder manipulierten Bewertungen zu widerlegen oder zu entfernen. Wir möchten verhindern, dass unser Ruf durch gefälschte, bösartige, wettbewerbsverzerrende oder rein subjektive Bewertungen beeinträchtigt wird.
Es gab mal einen Zeitungsartikel der unsere Arbeit darstellte und lobte. Es folgte ein verleumderischer Leserbrief, wo sich später herausstellte, dass den ein Freund der Zielperson (durch uns überführter Betrüger) verfasst hatte. Wir verzichten seitdem weitestgehend auf Publicity.
Die Privatdetektei Walter Dwinger in Krefeld hat entschieden, auf Bewertungen zu verzichten und weiterhin den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Kunden in den Vordergrund zu stellen.
https://www.privatdetektiv-krefeld.de/
https://krefeld.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-3User-Agent: *
Disallow:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/intelligente-vernetzung.html

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47798KrefeldCracau, Dießem/Lehmheide, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, StadtmitteStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47799KrefeldBockum, Cracau, StadtmitteStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47800KrefeldBockum, Gartenstadt, Oppum, Stadtmitte, Uerdingen, VerbergStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47802KrefeldGartenstadt, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch, Traar, Uerdingen, VerbergStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47803KrefeldBenrad-Nord, Benrad-Süd, Bockum, Cracau, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, StadtmitteStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47804KrefeldBenrad-Nord, Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, Hüls, Kempener Feld/BaakeshofStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47805KrefeldDießem/Lehmheide, FischelnStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47807KrefeldDießem/Lehmheide, FischelnStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47809KrefeldBockum, Dießem/Lehmheide, Fischeln, Gellep-Stratum, Linn, OppumStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47829KrefeldGartenstadt, UerdingenStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47839KrefeldHüls, Hülser Berg, Inrath/KliedbruchStadt KrefeldNordrhein-Westfalen 47929Grefrath b KrefeldViersenNordrhein-Westfalen 40668MeerbuschKrefeldRhein-Kreis NeussNordrhein-Westfalen

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Detektiv Einsatzorte Niederrhein NRW








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